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	<title>WissensOnline &#187; Arbeit &amp; Job</title>
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		<title>Auf sozialen Plattformen surfen verboten</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Nov 2009 18:32:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Arbeit & Job]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Amerikaner machen es vor, die Deutschen ziehen nach, und zwar was das Surfen auf Facebook und Co. angeht. Inzwischen ist es den Angestellten in mehr als jedem zweiten amerikanischen Unternehmen verboten, w&#228;hrend der Arbeitszeit soziale Internet-Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Myspace zu nutzen. Das Ergebnis einer Umfrage des Forschungsunternehmens Robert Half Technology aus Kalifornien [...]<a href="http://www.mark-muench.de/feed/" title="Pressemeldungen als RSS News Feed speichern"></a>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Amerikaner machen es vor, die Deutschen ziehen nach, und zwar was das Surfen auf Facebook und Co. angeht.</p>
<p>Inzwischen ist es den Angestellten in mehr als jedem zweiten amerikanischen Unternehmen verboten, w&#228;hrend der Arbeitszeit soziale Internet-Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Myspace zu nutzen. Das Ergebnis einer Umfrage des Forschungsunternehmens Robert Half Technology aus Kalifornien besagt, dass rund 54 Prozent der 1400 befragten Unternehmen ihren Mitarbeitern das Surfen auf sozialen Plattformen komplett verbieten.</p>
<p>Immerhin in 19 Prozent der amerikanischen Firmen d&#252;rfen sich die Mitarbeiter noch „f&#252;r berufliche“ Zwecke auf solch besagten Seiten einloggen. Nur noch 16 Prozent hingegen erlauben eine „beschr&#228;nkte private Nutzung“, und die, die &#252;berhaupt keine Beschr&#228;nkungen auferlegen, ist lediglich jedes zehnte Unternehmen.</p>
<p>Vergleichbare Untersuchungen und Ergebnisse gibt es hinsichtlich deutscher Unternehmen und deren Handhabung bislang nicht, allerdings treten immer h&#228;ufiger Anfragen von Arbeitgebern bei den Arbeitrechtlern auf, welche die Nutzung sozialer Netzwerke in ihrem Unternehmen regeln wollen.</p>
<p>„Gerade in den vergangenen Wochen ist das regelrecht aus Amerika zu uns her&#252;bergeschwappt“, sagt die Rechtsanw&#228;ltin Andrea Bonanni, Partnerin in der Kanzlei CMS Hasche Sigle in K&#246;ln. „Der Trend geht auch in Deutschland in Richtung strikterer Vereinbarungen und klarer Verbote.“</p>
<p>J&#246;rg-Alexander Paul, Fachmann f&#252;r IT-Recht in der Kanzlei Bird &amp; Bird in Frankfurt meint diesbez&#252;glich: „Anders als das private Mailen oder Telefonieren am Arbeitsplatz, bringt die Nutzung von Online-Netzwerken gleich einen ganzen Strau&#223; rechtlicher Probleme mit sich. Au&#223;erdem darf niemand in seinen Online-Eintr&#228;gen &#252;ber seine Firma oder seine Vorgesetzten l&#228;stern. Das kann schnell rechtliche Folgen haben“.</p>
<p>Allerdings ist es in vielen Unternehmen bislang so, dass das Surfen im Internet und die damit verbundene Nutzbarkeit sozialer Plattformen, stillschweigend geduldet wird, was im Fachjargon als „betriebliche &#220;bung“ bezeichnet wird. „Wer im Rahmen einer solchen betrieblichen &#220;bung hin und wieder w&#228;hrend der Arbeitszeit twittert, kann nicht einfach aus heiterem Himmel eine Abmahnung kassieren“, sagt Bonanni. „Arbeitnehmer bewegen sich aber oft in einer Grauzone. Vielen ist gar nicht bewusst, dass ihr Online-Verhalten w&#228;hrend der Arbeitszeit m&#246;glicherweise problematisch sein k&#246;nnte.“</p>
<p>Aus diesen Gr&#252;nden heraus versuchen hierzulande immer mehr Arbeitgeber, klare Regeln aufzustellen. Allerdings ist die Realisierung dessen in Deutschland nicht ganz so einfach, wie in den Vereinigten Staaten. „In einem mitbestimmten Unternehmen kann ein Chef in Deutschland nicht einfach mal eben ein Twitter-Verbot einf&#252;hren“, sagt Paul.</p>
<p>Hier ist es n&#228;mlich so, dass Regelungen mit dem Betriebsrat verhandelt, sowie auch in einer Betriebsverein-barung geregelt werden m&#252;ssen. „So gibt es selten kategorische Verbote, sondern sehr differenzierte Einzelabsprachen, die von Unternehmen zu Unternehmen verschieden sind.“</p>
<p>Quelle</p>
<p>Herausgeber:<br />
Werbeagentur Martin Pritzkow<br />
Fontanestr. 7, 76356 Weingarten <br />
Tel. 0 72 44 / 72 20 90, Fax: 0 72 44 / 72 20 92.<br />
Alle Rechte vorbehalten. © 2009 by Werbeagentur Martin Pritzkow</p>
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