Auf sozialen Plattformen surfen verboten

Die Amerikaner machen es vor, die Deutschen ziehen nach, und zwar was das Surfen auf Facebook und Co. angeht.

Inzwischen ist es den Angestellten in mehr als jedem zweiten amerikanischen Unternehmen verboten, während der Arbeitszeit soziale Internet-Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Myspace zu nutzen. Das Ergebnis einer Umfrage des Forschungsunternehmens Robert Half Technology aus Kalifornien besagt, dass rund 54 Prozent der 1400 befragten Unternehmen ihren Mitarbeitern das Surfen auf sozialen Plattformen komplett verbieten.

Immerhin in 19 Prozent der amerikanischen Firmen dürfen sich die Mitarbeiter noch „für berufliche“ Zwecke auf solch besagten Seiten einloggen. Nur noch 16 Prozent hingegen erlauben eine „beschränkte private Nutzung“, und die, die überhaupt keine Beschränkungen auferlegen, ist lediglich jedes zehnte Unternehmen.

Vergleichbare Untersuchungen und Ergebnisse gibt es hinsichtlich deutscher Unternehmen und deren Handhabung bislang nicht, allerdings treten immer häufiger Anfragen von Arbeitgebern bei den Arbeitrechtlern auf, welche die Nutzung sozialer Netzwerke in ihrem Unternehmen regeln wollen.

„Gerade in den vergangenen Wochen ist das regelrecht aus Amerika zu uns herübergeschwappt“, sagt die Rechtsanwältin Andrea Bonanni, Partnerin in der Kanzlei CMS Hasche Sigle in Köln. „Der Trend geht auch in Deutschland in Richtung strikterer Vereinbarungen und klarer Verbote.“

Jörg-Alexander Paul, Fachmann für IT-Recht in der Kanzlei Bird & Bird in Frankfurt meint diesbezüglich: „Anders als das private Mailen oder Telefonieren am Arbeitsplatz, bringt die Nutzung von Online-Netzwerken gleich einen ganzen Strauß rechtlicher Probleme mit sich. Außerdem darf niemand in seinen Online-Einträgen über seine Firma oder seine Vorgesetzten lästern. Das kann schnell rechtliche Folgen haben“.

Allerdings ist es in vielen Unternehmen bislang so, dass das Surfen im Internet und die damit verbundene Nutzbarkeit sozialer Plattformen, stillschweigend geduldet wird, was im Fachjargon als „betriebliche Übung“ bezeichnet wird. „Wer im Rahmen einer solchen betrieblichen Übung hin und wieder während der Arbeitszeit twittert, kann nicht einfach aus heiterem Himmel eine Abmahnung kassieren“, sagt Bonanni. „Arbeitnehmer bewegen sich aber oft in einer Grauzone. Vielen ist gar nicht bewusst, dass ihr Online-Verhalten während der Arbeitszeit möglicherweise problematisch sein könnte.“

Aus diesen Gründen heraus versuchen hierzulande immer mehr Arbeitgeber, klare Regeln aufzustellen. Allerdings ist die Realisierung dessen in Deutschland nicht ganz so einfach, wie in den Vereinigten Staaten. „In einem mitbestimmten Unternehmen kann ein Chef in Deutschland nicht einfach mal eben ein Twitter-Verbot einführen“, sagt Paul.

Hier ist es nämlich so, dass Regelungen mit dem Betriebsrat verhandelt, sowie auch in einer Betriebsverein-barung geregelt werden müssen. „So gibt es selten kategorische Verbote, sondern sehr differenzierte Einzelabsprachen, die von Unternehmen zu Unternehmen verschieden sind.“

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Auf sozialen Plattformen surfen verboten wurde am 27.11.09 um 19:32 in Arbeit & Job veröffentlicht.
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